Teilnahmebedingungen

Veranstaltung

 

Amönauer Rapunzelmarkt

 

Veranstalter

 

Heimatverein mit den Amönauer Vereinen unter der Leitung der Marktmeisterin Svenja Diehl

 

 

Veranstaltungsort

 

"um die Bach", in den Höfen und im Rapunzelgarten Amönau

 

 

Veranstaltungslaufzeit

 

31.08.2025 von 11:00 - 18:00 Uhr 

 

Standaufbau/Platzzuweisung

 

Beginn: 07:00 Uhr. Eine Einfahrt (über eine von uns festgelegte Straße) in den Marktbereich kann nur bis 9:00 Uhr erfolgen, die Autos müssen bis 9:30 aus dem Bereich gefahren und der Aufbau muss bis 10:00 Uhr abgeschlossen sein. (Außnahme: Autos, die zum Stand gehören)

Der Aufbau der Stände erfolgt gemäß Marktanmeldung und Platzzuweisung durch den Marktleiter. Erst mit Bezahlung der Standmiete hat der Teilnehmer Anspruch auf einen Standplatz. Zufahrtswege insbesondere Feuerwehr- und Fluchtwege sind grundsätzlich frei zu halten. Ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge können auf Kosten des Teilnehmers abgeschleppt werden. Jeder Teilnehmer hat für die gesamte Dauer der Veranstaltung deutlich sichtbar seinen Stand mit Namen und Stanbezeichnung zu kennzeichnen. Der Veranstalter haftet nicht für Folgen, die sich für den Teilnehmer bei Verletzung/Nichteinhaltung ergeben. 

 

Standabbau

 

Beginn: 18:00 Uhr.  Mit dem Abbau der Stände darf grundsätzlich nicht vor Veranstaltungsende begonnen werden (Außnahme starker Regen, Gewitter, Sicherheitsgründe).  Sollte es aus wichtigen Gründen nötig sein vorzeitig abzureisen, ist die Marktleitung unverzüglich zu unterrichten

 

Teilnahme

 

Teilnehmen kann grundsätzlich jeder, dessen Sortiment nach Art und Umfang zum Thema der Veranstaltung passt. Der Betreiber ist berechtigt, das Warensortiment zu beschränken, wenn dies die Gestaltung oder die ordnungsmäßige Durchführung der Veranstaltung erfordern.

 

Anmeldung

 

Die Anmeldung bedarf der schriftlichen Form über die Teilnahme-Anfrage auf der Homepage. Durch den Teilnehmer in der Anfrage aufgeführte Bedingungen oder Vorbehalte finden keine Berücksichtigung. Besondere Platzierungs-wünsche, die nach Möglichkeit Berücksichtigung finden, stellen keine Bedingung für eine Beteiligung dar. Mit Einsendung bzw. Übergabe der unterzeichneten Anfrage/Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Marktordnung und die gültigen Preise an. 

 

Standmiete, Gebühren

 

Die Standmiete ist abhängig von der tatsächlich genutzten Fläche und ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung per Überweisung zu begleichen. Sollte bis 14 Tage vorher keine Zahlung eingegangen sein, behalten wir uns vor, den Platz anderweitig zu  vergeben.

Eine Rückzahlung der Standmiete erfolgt weder bei vorzeitiger Abreise noch bei Ereignissen höherer Gewalt.

 

 

Standreinigung

 

Der Teilnehmer hat den Stand bei Beendigung des Mietverhältnisses in geräumtem, ordnungsgemäßem und besenreinem Zustand zurückzugeben.  (Verpackungs-)Müll ist in den Mülleimern, die im Marktbereich aufgestellt wurden zu entsorgen.

 

Ein Strom- bzw. Wasseranschluss 

 

kann nur in Ausnahmefällen zur Verfügung gestellt werden. Der Bedarf ist in der Anmeldung anzugeben. Dem Teilnehmer werden durch den Marktleiter entsprechende Anschlüsse zugewiesen. 

 

Beschallung

 

Die Beschallung der Veranstaltung erfolgt ausschließlich durch den Betreiber. Die Lautstärke und das Verhalten des eigenen Standpersonals ist so zu gestalten, dass andere Stände, Besucher, Passanten bzw. Anwohner dadurch nicht beeinträchtigt oder belästigt werden. 

 

Haftung der Teilnehmer

 

Die Sicherung des Standes ist Sache des Teilnehmers. Der Betreiber übernimmt keinerlei Haftpflicht aus dem Unternehmen des Teilnehmers. Der Teilnehmer übernimmt anstelle des Betreibers für den von ihm gemieteten Stand die gesetzliche Haftpflicht des Grundeigentümers. Er hat für einen ausreichenden Versicherungsschutz selbst zu sorgen. Für Beschädigungen an der Standfläche, eines angemieteten oder zur Verfügung gestellten Standes oder an Einrichtungsgegenständen der Veranstaltung ist der Teilnehmer ersatzpflichtig, soweit sie von ihm oder anderen Personen, denen er den Gebrauch der Mietsache überlässt oder die mit der Mietsache auf seine Veranlassung in Beziehung getreten sind, schuldhaft verursacht werden. Bei der Betreibung seines Standes hat der Teilnehmer die einschlägigen Rechtsvorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung (z.B. Gaststättengesetz, Gewerbeordnung, Hygiene-vorschriften, Lebensmittel- und Bedarfsgegenstandsgesetz, Verordnung über Getränkeschankanlagen) zu beachten und einzuhalten. Die behördliche Erlaubnis zur Ausübung seines Geschäftes hat der Teilnehmer selbst auf seine Kosten zu beschaffen (z.B. Ausschankgeschäfte, Gestattung). Zuständige Behörden und Kontrollorgane sind jederzeit berechtigt, Kontrollen auf dem Platz und bei den Teilnehmern durchzuführen. Den Anweisungen ist Folge zu leisten. Standschließungen aufgrund behördlicher Auflagen und Verboten entbinden nicht von der Zahlung der Standmiete. Alle nötigen bau-, feuer- und verkehrspolizeilichen Vorschriften sind strengstens einzuhalten. Vielmehr hat jeder Händler für die Erfüllung standspezifischer Vorschriften und Auflagen Sorge zu tragen. 

 

Vertragsverstoß

 

Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen kann eine fristlose Kündigung des Vertrages zur Folge haben und zu einer Vertragsstrafe mindestens in Höhe der vereinbarten Standmiete führen und hat einen Ausschluss von allen weiteren Veranstaltungen, auch bei bereits geschlossenen Verträgen, zur Folge. Für Schäden, die aus Zuwiderhandlungen entstehen, haftet der Teilnehmer in voller Höhe. 

 

Vorbehalte

 

Findet die Veranstaltung aus Gründen, die der Betreiber nicht zu vertreten hat, nicht statt oder wird sie durch höhere Gewalt oder durch andere nicht vom Betreiber zu vertretende Gründe beeinträchtigt, bestehen keine Ansprüche gegenüber dem Betreiber. Bei Ausfall der Veranstaltung wird die vorgesehene Mietzahlung gegenstandslos. Bereits entrichtete Beträge werden zurückerstattet. Der Teilnehmer hat jedoch bereits ausgeführte Arbeiten in voller Höhe zu zahlen. Hat der Betreiber den Ausfall zu vertreten, wird kein Mietbetrag geschuldet. Ein Schadenersatzanspruch gegen den Betreiber ist ausgeschlossen. 

 

Hausrecht

 

Der Betreiber besitzt das Hausrecht für die Veranstaltung. Den Anweisungen des Betreibers und seiner Beauftragten (z.B. Marktleiter) ist Folge zu leisten. 

 

 

 

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